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Unser Tipp für gesetzlich Versicherte
Wenn möglich, empfehlen wir eine Blankoverordnung. Bei der Blankoverordnung wird kein konkretes Heilmittel festgelegt. Das gibt uns im Ersttermin mehr zeitlichen und inhaltlichen Spielraum für eine gründliche physiotherapeutische Untersuchung, Diagnostik und eine individuell abgestimmte Behandlung. Aktuell ist die Blankoverordnung nur für bestimmte Schulterbeschwerden vorgesehen. Eine Ausweitung auf weitere Beschwerdebereiche wird derzeit erprobt und ist perspektivisch geplant. Ist eine Blankoverordnung nicht möglich, bitten wir darum, bei einer normalen Verordnung einen Doppeltermin von der verordnenden Praxis vermerken zu lassen. Hintergrund ist, dass eine reguläre physiotherapeutische Einheit im GKV-System rechnerisch etwa 15 Minuten umfasst. Durch das Zusammenlegen von zwei Einheiten können wir einen Termin von ca. 30 Minuten anbieten, was eine sinnvolle Untersuchung und Behandlung deutlich besser ermöglicht. Gerne erklären wir das Vorgehen auch persönlich oder unterstützen bei der Rücksprache mit der verordnenden Praxis.
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Hinweis zur Barrierefreiheit
Unsere Praxis ist leider nicht vollständig barrierefrei. Der Zugang erfolgt über einige Stufen (einmal 4, einmal 7). Wenn Sie sich unsicher sind, ob der Zugang für Sie möglich ist, melden Sie sich bitte vorab bei uns – wir beraten Sie gern individuell. Bitte beachten Sie, dass wir nicht in jedem Fall Unterstützung beim Zugang gewährleisten können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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