Shared Decision Making

Kurz erklärt

Shared Decision Making (SDM) ist ein partizipativer Ansatz im Gesundheitswesen, bei welchem Gesundheitsdienstleister und Patienten gemeinsam Entscheidungen über die Gesundheitsversorgung treffen. Durch die Integration von klinischer Expertise und individuellen Patientenpräferenzen zielt SDM darauf ab, die bestmögliche Entscheidung für die Behandlung zu finden. Dies fördert die Patientenautonomie, verbessert das Verständnis für Behandlungsoptionen und trägt zur Zufriedenheit mit den getroffenen Entscheidungen bei, insbesondere wenn es mehrere gleichwertige Behandlungsoptionen gibt oder individuelle Werte einen signifikanten Einfluss haben.

Shared Decision Making (SDM) ist ein partizipativer Ansatz im Gesundheitswesen, welcher darauf abzielt, dass Gesundheitsdienstleister und Patienten gemeinsam Entscheidungen über die Gesundheitsversorgung treffen. Dieser Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass Patienten das Recht haben sollten, aktiv am Entscheidungsprozess über ihre eigene Gesundheitsversorgung teilzunehmen. Gesundheitsdienstleister bringen ihre klinische Expertise ein, während Patienten ihre individuellen Werte, Präferenzen und Lebensumstände berücksichtigen. SDM ist besonders relevant, wenn es verschiedene gleichwertige Behandlungsoptionen gibt oder wenn individuelle Patientenwerte einen entscheidenden Einfluss auf die Wahl der Therapie haben.

Der positive Effekt von SDM auf den Therapieerfolg und -erhalt ist vielschichtig. Indem Patienten und Patientinnen aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden werden, steigt das Verständnis für die vorgeschlagenen Behandlungsoptionen. Dies kann zu einer höheren Therapieadhärenz führen, da Patienten eher bereit sind, die empfohlenen Maßnahmen umzusetzen, wenn sie sich mit der Entscheidung identifizieren können. Darüber hinaus trägt SDM dazu bei, die Patientenzufriedenheit zu erhöhen, da Patienten das Gefühl haben, eine aktivere Rolle in ihrer eigenen Gesundheitsversorgung zu spielen.

Ein weiterer positiver Effekt liegt in der möglichen Reduzierung von Unsicherheiten und Ängsten bei Patienten. Durch den partizipativen Ansatz können Patienten offener über ihre Bedenken sprechen und fühlen sich besser unterstützt, da sie aktiv an der Gestaltung ihres eigenen Gesundheitswegs beteiligt sind. Dies kann wiederum zu einer verbesserten psychischen Gesundheit und einem positiven Einfluss auf den allgemeinen Therapieerfolg führen.

Insgesamt fördert Shared Decision Making eine partnerschaftliche Beziehung zwischen Gesundheitsdienstleistern und Patienten. Dieser gemeinsame Ansatz berücksichtigt die Bedürfnisse und Wünsche der Patienten und trägt dazu bei, Therapieentscheidungen besser auf individuelle Gegebenheiten abzustimmen. Dies kann letztendlich zu einer effektiveren und patientenzentrierteren Gesundheitsversorgung führen.

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Das Team von re:thinking PHYSIO
Neueröffnung re:thinking PHYSIO in Hamburg-Eilbek
Unser Tipp für gesetzlich Versicherte
Wenn möglich, empfehlen wir eine Blankoverordnung. Bei der Blankoverordnung wird kein konkretes Heilmittel festgelegt. Das gibt uns im Ersttermin mehr zeitlichen und inhaltlichen Spielraum für eine gründliche physiotherapeutische Untersuchung, Diagnostik und eine individuell abgestimmte Behandlung. Aktuell ist die Blankoverordnung nur für bestimmte Schulterbeschwerden vorgesehen. Eine Ausweitung auf weitere Beschwerdebereiche wird derzeit erprobt und ist perspektivisch geplant. Ist eine Blankoverordnung nicht möglich, bitten wir darum, bei einer normalen Verordnung einen Doppeltermin von der verordnenden Praxis vermerken zu lassen. Hintergrund ist, dass eine reguläre physiotherapeutische Einheit im GKV-System rechnerisch etwa 15 Minuten umfasst. Durch das Zusammenlegen von zwei Einheiten können wir einen Termin von ca. 30 Minuten anbieten, was eine sinnvolle Untersuchung und Behandlung deutlich besser ermöglicht. Gerne erklären wir das Vorgehen auch persönlich oder unterstützen bei der Rücksprache mit der verordnenden Praxis.
Unser Tipp für gesetzlich Versicherte
Wenn möglich, empfehlen wir eine Blankoverordnung. Bei der Blankoverordnung wird kein konkretes Heilmittel festgelegt. Das gibt uns im Ersttermin mehr zeitlichen und inhaltlichen Spielraum für eine gründliche physiotherapeutische Untersuchung, Diagnostik und eine individuell abgestimmte Behandlung. Aktuell ist die Blankoverordnung nur für bestimmte Schulterbeschwerden vorgesehen. Eine Ausweitung auf weitere Beschwerdebereiche wird derzeit erprobt und ist perspektivisch geplant. Ist eine Blankoverordnung nicht möglich, bitten wir darum, bei einer normalen Verordnung einen Doppeltermin von der verordnenden Praxis vermerken zu lassen. Hintergrund ist, dass eine reguläre physiotherapeutische Einheit im GKV-System rechnerisch etwa 15 Minuten umfasst. Durch das Zusammenlegen von zwei Einheiten können wir einen Termin von ca. 30 Minuten anbieten, was eine sinnvolle Untersuchung und Behandlung deutlich besser ermöglicht. Gerne erklären wir das Vorgehen auch persönlich oder unterstützen bei der Rücksprache mit der verordnenden Praxis.
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